Energienormen 2013
Verschärfte Energie-Normen ab 2013 für die Schweiz *
Die in mehreren Stufen ab 2011 bis 2015 anstehenden Veränderungen – die tiefgreifendste davon per 1.1.2013 – wird die gesamte Branche tangieren und den Einsatz von Pumpen grundlegend verändern – mit der Lienhard + Herter AG als Ihren Partner, bereiten auch Sie sich schon heute vor! Die Lienhard + Herter AG ist Ihnen dabei wie gewohnt ein verlässlicher Partner mit tiefem fachtechnischen Know-How.
Nur noch Nassläuferpumpen mit Energieeffizienz-Index (EEI*) <0.27
Ab 1.1.2013 dürfen nur noch Pumpen mit einem Energieeffizienz-Index (EEI*) < 0.27 in Verkehr gebracht werden. Ab 2015 werden die Anforderungen nochmals auf einen EEI* von <0.23 verschärft. Die Ökodesign-Richtlinie wird vor allem bei Nassläuferpumpen für den grössten Teil des derzeitigen Produktangebots das Aus bedeuten. Sie wird aber auch einen massiven Innovationsschub zur Entwicklung neuer, noch effizienterer Pumpen auslösen.
Entwicklung der Ökodesign-Richtlinien
90% der Heizungspumpen sind nicht mehr zugelassen
Rot = heute erhältliche Pumpen, welche die Anforderungen ab 2013 nicht erfüllen / Gelb = heute erhältliche Pumpen, welche die Anforderungen ab 2015 nicht erfüllen / Grün = heute erhältliche Pumpen, welche die Anforderungen ab 2015 erfüllen
EuP- und ErP-Richtlinien
Im Jahr 2005 verabschiedete die Europäische Union die neue Richtlinie 2005/32/EG mit Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte. Sie war seither bekannt als EuP-oder Ökodesign-Richtlinie. Das Kürzel EuP steht dabei für „Energy using Products”. Am 20. November 2009 wurde sie durch eine neue Richtlinie 2009/125/EG ersetzt. Die bedeutendste Änderung besteht darin, dass der Geltungsbereich von „energiebetriebenen” auf sogenannte „energie-verbrauchsrelevante” Produkte („Energy related Products”) ausgeweitet wurde – die entsprechende Abkürzung lautet damit heute ErP-Richtlinie.
Trockenläuferpumpen ab Juni 2011 nur noch mit IE2 Motoren
Auch Elektromotoren von Trockenläuferpumpen fallen unter die ErP-Richtlinie. In zwei Verordnungen hat die Schweiz Mindesteffizienzanforderungen von der EU bereits verbindlich übernommen. Die bis anhin vom Herstellerverband der Elektromotoren verwendete Klassifizierung mit den Bezeichnungen EFF 1 bis 3 wurde durch die ErP-Bezeichnungen IE1 bis IE4 abgelöst. Hierbei entsprechen IE1 Motoren der früheren Klasse EFF2, IE2 entspricht EFF1 und die neue Skala reicht bis zu einer Effizienzklasse IE4, was der bestmöglichen Motoreffizienz entspricht. Ab 16. Juni 2011 schreibt die Schweizerische Energieverordnung EnV vor, dass Motoren ab 0.75kW mindestens der Klasse IE2 entsprechen müssen.
Vergleich der Normen ALT – NEU
* Text und Grafiken mit freundlicher Genehmigung der EMB Pumpen AG in Rheinfelden.